Geschichtliches zur Wasserversorgung

 

 

 

In den vor 1950 liegenden Jahren wurde die Wasserversorgung in Ort über Holzdeicken zur Verteilung gebracht, diese wurden von den Haus-Eigentümern selbst betrieben. Nachdem das Dorf weiter gewachsen ist hat man im Jahr 1950 eine Rechtlergemeinschaft (GbR) aus 24 Personen gegründet. Diese Rechtlergemeinschaft hat die Wasserversorgung erbaut und bezahlt. Es gab sogenannte Vollrechte und Halbrechte (Vollrechte waren Landwirte, Halbrechte alle anderen beteiligten Hauseigentümer), die die jeweiligen Rechte und Pflichten festgesetzt haben.

 

Bis in das Jahr 2005 sorgte die Rechtlergemeinschaft (GbR) für das Trinkwasser in dem versorgendem Gebiet, alle neuen technischen Anlagen, Hochbehälter, Erweiterung von Wasserleitungsnetzen wurde durch die Rechtler bezahlt beziehungsweise erarbeitet. Reparaturkosten, Wasserproben und weiter lfd. Kosten am Leitungsnetz wurde durch den Wasserpreis verrechnet.

 

Im Laufe der Jahre 2002/2003 wurde durch die Umweltbehörde die Gemeinde Kochel a. See beauftragt eine Studie zur Trinkwasserversorgung im Gemeindegebiet zu erstellen, um eine Trink-wasserversorgung für weitere 30-50 Jahre zu gewährleisten und zu sichern. Dabei wurden/werden die Neuerungen im Bereich Baugebietsausweisung/Trinkwasserverordnung/Löschwasser/Technik wie Ultrafiltration und UV mit berücksichtig. Damit müssen oder mussten viele Wasseranbieter nachrüsten bzw. einen Neubau der Wasserversorgung planen und umsetzen. Auslöser für diese Studie war u.a. auch die Planungen um das Gewerbegebiet Pessenbach.

 

Alternativen waren: Alle Wasserversorger im Gemeindegebiet aufzulösen und in die Gemeindeverwaltung über zuführen, oder Zusammenschlüsse erwägen wie z.B. die nördlichen Anlieger im Gemeindegebiet Kochel a. See. (Ort, Pessenbach, Point, Gewerbegebiet Pessenbach, Ried).

 

Nach einigen Verhandlungen zwischen der Gemeinde Kochel a. See und den einzelnen Verbänden und Rechtlergemeinschaften hat der Gemeinderat und Bürgermeister beschlossen die einzelnen Verbände weiter so zu belassen, jedoch müssen diese der Trinkwasserversorgung nach dem neuesten Stand der Technik nachkommen.

 

Somit wurde die Rechtlergemeinschaft (GbR) in Ort zum 01.01.2006 in die Wasserversorgung Ort GmbH mit einem Stammkapital von € 31.000,-- umgewandelt bzw. neu gegründet. Die Anlagen wurden an die GmbH übergeben sowie das restliche Guthaben in die GmbH eingebracht.

 

Ab 2006 wurde an einer durch das Landratsamt Bad Tölz und dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim  vorgeschlagener Lösung mit Ort, Pessenbach, Point, Gewerbegebiet Pessenbach, Ried gearbeitet und geplant.

 

Die Wasserversorgung Ort GmbH wurde von der Gemeinde Kochel a. See, mit Vertrag beauftragt die Trinkwasserversorgung für das Versorgungsgebiet zu gewährleisten. Gleichzeitig hat die Wasserversorgung Ort GmbH das Wasserrecht beantragt und am 08.05.2008 erhalten. Im Laufe der Planungen und Arbeiten zur Umsetzung hat sich die Rechtlergemeinschaft Pessenbach (GbR), sowie der Wasserbeschaffungsverband Ried aus dem Verbund ausgeklinkt und eine eigen verantwortliche Wasserversorgung angestrebt. Somit musste die Wasserversorgung Ort GmbH eine neue eigene Planung aufbauen.

 

Auch für diese Lösung wurde von den zuständigen Behörden Genehmigungen erteilt. Ein neuer Gemeindevertrag zur Trinkwasserversorgung zwischen Wasserversorgung Ort GmbH und der Gemeinde wurde auf Grund der neuen Gegebenheiten geschlossen, in diesem Vertrag sind Rechte und Pflichten aufgestellt bzw. vereinbart um die Trinkwasserversorgung zu gewährleiten. Somit wurde die Wasserversorgung Ort GmbH mit der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet beauftragt.

 

Eine erste Planung mit Umsetzung kam nicht zustande. Es gab rechtliche Widersprüche zum Umlageverfahren, das nicht nach der AVBWasserV geplant war.

 

Leider ist durch die Auseinandersetzung der Bauplan abgelaufen und es musste ein neuer Bauplan eingereicht werden der nun vom LRA Bad Tölz am 31.07.2018 wieder genehmigt wurde. Somit kann mit den Ausschreibungen der Gewerke erneut begonnen werden. Für die ersten Arbeiten (Quelle II) sind der April bis Juni 2019 geplant.

 

Das Umlageverfahren wird jetzt nach der AVBWasserV durchgeführt.

 

Seit Bestand der Wasserversorgung Ort waren die jeweilig verantwortlichen Personen (Rechtlergemeinschaft GbR oder WV Ort GmbH)  rund um das Trinkwasser ein verlässlicher Partner.

 

Trinkwasser ist unser bestes Gut und dient dem Wohle der Menschen, es dient der Daseinsvorsorge und ist das wichtigste Lebensmittel das wir brauchen und haben. Dazu gehört auch die Trinkwasserversorgung in einem technisch einwandfreien Zustand nach den vorgeschriebenen Standards herzustellen und zu unterhalten.